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Definition von Sehbehinderung und Blindheit
Definition von Sehbehinderung und Blindheit nach deutschem Recht
Ein Mensch ist sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 30 %)
Ein Mensch ist hochgradig sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 5 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 5 %)
Ein Mensch ist blind, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 2 %)
Was bedeutet beispielsweise ein Sehrest von weniger als 5 %?
Die verschiedenen Augenerkrankungen wirken sich extrem unterschiedlich aus.
Ein Sehrest von weniger als 5 % kann bedeuten, dass ein Mensch einen Gegenstand erst aus 5 m Entfernung erkennt, den ein normal sehender Mensch bereits aus 100 m Abstand erkennt. Ein Sehrest von weniger als 5 % kann aber auch bedeuten, dass ein Mensch (wie durch einen Tunnel) nur 5 % des normalen Gesichtsfeldes sieht.
Beispiele für die verschiedenen Augenerkrankungen und deren Auswirkungen finden Sie im Sehbehinderungs-Simulator des ABSV: http://www.absv.de/sbs/sbs_intro.html

